Es ist kaum noch möglich, sich dem US-Konzern zu entziehen und selber zu bestimmen, welche Information über einen wo auftaucht. Das Kartellamt setzt dem nun endlich Grenzen.
Fairness in der Wirtschaft: Darauf soll das Bundeskartellamt achten. Die Macht der Konzerne soll nicht überhandnehmen, sie sollen nicht den Markt samt seinen Kunden beherrschen. An diesem Donnerstag hat die Behörde ein Signal an die neuen Herrscher des Marktes gesendet: Der Besitz und Handel mit Informationen bedeuten nicht weniger Macht als der Besitz und Handel mit Stahl, Autos, Lebensmitteln oder Energie.
Das haben Deutschlands Wettbewerbshüter Facebook nun schwarz auf weiß gegeben. Das Amt schreibt dem US-Konzern vor, die Daten seiner Nutzer nicht mehr zwischen dem Chat-Programm Whatsapp, der Foto-App Instagram und dem Haupt-Netzwerk Facebook zu verschieben, ohne die Menschen um Erlaubnis zu fragen. Facebook muss ihnen ermöglichen, den Datenfluss zwischen den Apps abzudrehen. Wer also ausschließlich bei Whatsapp Daten lagern will, der muss das auch tun können.
Die Entscheidung der deutschen Wettbewerbshüter ist historisch. Mit seinen Vorgaben für Facebook zeigt das Kartellamt: Gefährliche Konzentration wirtschaftlicher Macht gibt es nicht nur in Form von Fabriken, Lieferketten und Geldbergen. Auch die Datenberge der Digitalkonzerne können zum Problem für den fairen Wettbewerb werden. Das Kartellrecht wird so zum wirkungsvollsten Mittel gegen eine gefährliche Folge der digitalen Plattformökonomie: Sie bringt zwar viele Menschen und Firmen zusammen, verleiht aber dem, der die Plattform kontrolliert, selten dagewesenen Einfluss.
Mark Zuckerberg war klug genug, früh das Potenzial von Instagram und Whatsapp zu erkennen und beide Dienste zu kaufen. Nun kontrolliert er ein Netz der Netze, ein einmaliges Konglomerat aus drei der beliebtesten Apps der westlichen Welt. Dieses Konglomerat ist zugleich ein gigantischer Überwachungsapparat. Er durchleuchtet die Nutzer, die ihrer Durchleuchtung zustimmen, aber auch jene, die arglos auf irgendwelchen Webseiten surfen, die ebenfalls Kontakt zu Facebooks Überwachungssystem halten. Und das ist erst der Anfang. In Kalifornien arbeiten Hunderte Fachleute von Facebook daran, die Technik hinter den Chat-Apps der drei Dienste in einem System zu integrieren. Das macht es noch einfacher, eine zusammenhängende Datenbank zu schaffen, gefüttert mit dem Leben von mehr als zwei Milliarden Menschen. Ist dieses System einmal im Einsatz, wird es noch schwieriger für die Monopolaufsicht, Vorschriften gegen Facebook durchzusetzen.
Facebook soll seine Apps entflechten, statt sie weiter zu verschmelzen
Nun aber zeigt sich eine Gegenkraft – in Bonn,weit weg von Kalifornien, organisiert von deutschen Beamten: Facebook soll seine Apps entflechten, statt sie weiter zu verschmelzen. Die Vorgaben sind klar, die möglichen Bußgelder hoch, das Amt behält sich vor, die Datenflüsse selbst zu überprüfen. Die Macht hat ihm der deutsche Gesetzgeber verliehen: Dass das Amt überhaupt gegen ein Unternehmen vorgehen kann, das kein Geld von Bürgern verlangt, ist erst seit 2017 möglich, nach einem Update des deutschen Wettbewerbsrechts. Diese Novelle hat eine “Lex Facebook” geschaffen. Sie hat die Unangreifbarkeit des Weltkonzerns durchbrochen. Der Rechtsstaat, die Politik haben sich ein bisschen der verlorenen Gestaltungsmacht zurückgeholt.
Das ist ein wertvolles Signal an die Gesellschaft: Auch die Informationsmacht von Konzernen kann eingeschränkt werden, wenn die Freiheit der Kunden und des Marktes bedroht erscheint. Und das erscheint sie in diesem Fall: Das System Facebook mit seiner gesellschaftlichen Omnipräsenz lässt Konkurrenten praktisch keine Chance und Nutzern keine Wahl. Sie müssen ihre Daten abtreten, egal wohin diese weiter wandern. Oder sie müssen auf Nischen-Apps ausweichen, wo sie ihre Freunde nicht mehr antreffen. Macht und Daten sind nicht mehr zu trennen, und so gehört die Macht im Netz nicht anders kontrolliert als die Macht in der analogen Welt.
Mit dem entschlossenen Vorgehen des Bundeskartellamtes entsteht jedoch ein neues Problem: Die Behörde hat sich ermächtigt, auch für Datenschutzfragen zuständig zu sein. Die eigentlichen Datenschutzbehörden, lange stiefmütterlich ausgestattet und behandelt, sind an Facebook gescheitert. Nun nimmt ihnen das Kartellamt ihre Aufgabe ab. Wenn deutsche Datenschutzbehörden nicht weiterkommen, übernimmt das knallharte Kartellamt – das ist durchaus ein Problem.
Diese Spannung zwischen dem Schutz von Bürgerdaten und dem Schutz vor Monopolen muss noch aufgelöst werden. Facebook hat angekündigt, Beschwerde einzulegen; vor Gericht wird das Unternehmen argumentieren, dass das Amt Datenschutz und Kartellrecht unerlaubt vermischt. Kommt Facebook damit durch, hat sich das Kartellamt mit seinem Vorstoß auf Datenschutz-Neuland keinen Gefallen getan. Das Update des deutschen Wettbewerbsrechts ist also noch nicht abgeschlossen. Es könnte noch ein paar Fehlermeldungen geben.